Mindestlohn als Dumpingbremse

Ver.di: Postmindestlohnverordnung hatte positive Effekte

Fast anderthalb Jahre gab es einen allgemein verbindlichen Mindestlohn für die Briefdienstebranche. Ob und wie er gewirkt hat, ließ ver.di nun untersuchen.

Im Januar hatte das Bundesverwaltungsgericht eine erste Mindestlohnverordnung für die Briefbranche wegen Formfehlern gekippt. Darin war die zwischen dem von der Deutschen Post AG dominierten Arbeitgeberverband Postdienste und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di vereinbarte Lohnuntergrenze von 9,80 Euro im Westen und 9,00 Euro im Osten als verbindlich für die Branche festgelegt worden. Seitdem mauern die Unternehmen unter Verweis auf negative Auswirkungen für die Arbeitsplätze.

Viele Medien haben diese Argumentation übernommen und selbst bei manchen Mitarbeitern der Branche stoßen sie auf offene Ohren, wie Demonstrationen von Beschäftigten der PIN-AG gegen den Mindestlohn zeigten. Am Dienstag legte nun ver.di eine eigens in Auftrag gegebene und von der Input-Consulting GmbH erarbeitete Studie zu den Auswirkungen der Postmindestlohnverordnung, die vom 1. Januar 2008 bis zum 30. April 2010 in Kraft war, vor.

Die Studie kommt zum Ergebnis...


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