Pressestelle

Blauäugig

  • Tobias Riegel
  • Lesedauer: ca. 1.0 Min.

Die Frage, was als schützenswerte Privatsphäre auch bei Politikern gilt und was in Riesenlettern ausgebreitet werden darf, beschäftigt dieser Tage die Berliner Blätter. Anlässlich des Rücktritts des Brandenburger Innenministers Rainer Speer erklärt etwa die »Morgenpost« vom 24. September, »Privatsphäre nach Gutdünken« dürfe es nicht geben. Ein Minister darf laut des Kommentars vieles – das Wahlvolk für »blöde ver...


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