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Bayerns Verfassungsschutz muss Bericht schwärzen

Antifaschistischer Verein darf bis auf Weiteres nicht als linksextremistisch bezeichnet werden

München (dpa/ND). Ein antifaschistischer Verein in München darf im bayerischen Verfassungsschutzbericht bis auf Weiteres nicht als linksextremistisch dargestellt werden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in einem am Freitag veröffentlichten Eilbeschluss entschieden. Die Richter monierten, dass die Verfassungsschützer keine konkreten Anhaltspunkte für ihre Einschätzung genannt hät...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/180415.bayerns-verfassungsschutz-muss-bericht-schwaerzen.html

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