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Ordnungskennzahl – unveränderlich von der Geburt bis zum Tod

Steuer-Identifikationsnummer ID

Der Fiskus nutzt jetzt eine bundeseinheitliche Ordnungskennzahl, die Kontrollen einfacher macht. Die flächendeckende Erfassung ist verfassungsgemäß.

Seit Anfang 2009 besitzt jeder Bürger seine persönliche Steuer-Identifikationsnummer (ID). Damit ist erstmals jede bei einem Einwohnermeldeamt registrierte Person mit einem unveränderlichen Kennzeichen von Geburt bis zum Tod durch eine staatliche Verwaltung zentral erfasst. Das Finanzgericht Köln hat zwar erhebliche Bedenken gegen die bundesweite Datenspeicherung unabhängig von Steuerpflichten, fü...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/180609.ordnungskennzahl-n-unveraenderlich-von-der-geburt-bis-zum-tod.html

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