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Sohn muss für seine kranke Mutter zahlen

Heimkosten

Kinder müssen für ihre pflegebedürftigen Eltern auch dann aufkommen, wenn sie sich mit ihnen überworfen und seit Jahren keinen Kontakt haben. Es sei nicht grob unbillig, die Kinder auch bei einem zerrütteten Verhältnis zu den Eltern an den Kosten für das Pflegeheim zu beteiligen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

Mit diesem Urteil gaben die Richter dem Sozialamt Bottrop Recht, das von einem 49-jährigen Mann 701 Euro monatlich für das Pflegeheim seiner psychisch kranken Mutter gefordert hatte. Die Stadt Gelsenkirchen hatte von dem Sohn die Erstattung der Kosten für die Heimunterbringung der Mutter verlangt. Der Sohn wollte geltend machen, dass die an einer schizophrenen Erkrankung leidende Mutter ihren Ansp...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/180621.sohn-muss-fuer-seine-kranke-mutter-zahlen.html

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