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Faustrecht unter der Sicherheitsglocke

Polizist nach Demonstration wegen Körperverletzung im Amt zu Geldstrafe verurteilt

  • Lesedauer: 3 Min.
Peter Kirschey in Berliner Gerichtssälen.
Peter Kirschey in Berliner Gerichtssälen.

Bewaffnete Staatsmacht – ein Wortungetüm, das unangenehm berührt. Es vereint Macht, Staat und auch das Recht auf Gewalt. Das haben alle Beamte, die auf Demonstrationen im Einsatz sind, zu verinnerlichen: Ihr seid die Herren am Platz, euren Anweisungen ist widerspruchslos Folge zu leisten! Keinen rechtsfreien Raum zulassen, nicht zurückweichen! Das bestimmt den Geist der harten Männer. So war es auch am 12. September 2009, als die Demonstration »Freiheit statt Angst« – ein zehntausendfacher Protest gegen den Überwachungsstaat – durch die Innenstadt führte. Sie endete auf der Demonstrantenseite am Potsdamer Platz friedlich.

Doch schon Stunden nach dem Protest tauchten Videos auf, die Hüter des Gesetzes prügelnd in Aktion zeigen. Einer von ihnen saß gestern auf der Anklagebank. Erkan C., 30 Jahre, seit 2001 bei der Truppe. Er ist der Körperverletzung im Amt angeklagt. Erkan gehörte zum »Beweissicherungs- und Festnahmezug« der Berliner Polizei. Laut Anklage soll er einen Demonstranten mit Fausthieben in den Rücken ohne rechtfertigenden Grund attackiert haben.

Erkan, ein Mann mit Kraft und Saft, schilderte die aus seiner Sicht aufgeheizte Atmosphäre. Die Polizisten seien beleidigt und beschimpft worden, man befürchtete Angriffe aus der linksextremen Szene. Das spätere Opfer sei ihm mehrfach aufgefallen. Nicht durch Gewalt, aber durch Anwesenheit. Er habe den Mann mit einem Platzverweis belegt, den dieser aber nicht befolgte. Statt dessen tauchte er plötzlich vor ihm auf, als die Polizisten eine »Sicherheitsglocke« bildeten, um ungestört Leute festnehmen zu können. »Ich wollte ihn wegstoßen, zur Gefahrenabwehr, mehr nicht. Er machte eine Bewegung. Ich musste von einem Angriff ausgehen.« Im Nachhinein, wenn man die Videos betrachtet, räumt Erkan ein, war der »Schubser« vielleicht doch nicht notwendig gewesen.

Harmloser Schubser oder Schlag in den Rücken? Wie sieht das Opfer, der 23-jährige Angestellte Adrian, das Geschehen? Er gehörte zu den Demonstranten, die auf dem Heimweg waren. Da beobachtete er eine Polizeiaktion, bei der zwei Männer auf dem Boden lagen. Einer blutete. Er half ihnen auf die Beine und wollte sich wieder zurückziehen, da traf ihn der wuchtige Schlag von hinten. Richtig ist, dass er an anderer Stelle einen Platzverweis erhalten habe. Und das klang aus Polizeimund so: »Hau ab.« »Hau ab« ist eine klare Sprache für einen amtlichen Akt.

Einer der am Boden Liegenden war Oliver, Referent der Bundestagsfraktion der Grünen. Er wollte beruhigend auf die Polizisten einwirken, erhielt dafür Hiebe und Tritte. Es war Adrian, der ihm zu Hilfe eilte. Und auch ein weiterer Zeuge, der das Geschehen filmte, bestätigte die Gewaltversion. Letztendlich musste das Video Auskunft geben über die kurzen Momente. Die Bilder sprechen eine eindeutige Sprache. Es gab keine wie auch immer geartete Angriffssituation auf Polizisten. Man sieht deutlich, wie Erkan den ahnungslosen Adrian die Faust in den Rücken rammt. Für die Verteidigung ein Akt der Notwehr, sie fordert Freispruch, die Staatsanwaltschaft sieht die Verwürfe bestätigt.

Das sah auch die Richterin so und verurteilte das polizeiliche Muskelpaket zu einer Geldstrafe von 4800 Euro. Der Schlag sei unverhältnismäßig gewesen, eine Gefährdungssituation habe nicht vorgelegen. Auch wenn der Polizist es möglicherweise so empfunden habe. Die Stresssituation wertete die Richterin strafmildernd. Die Moral: Wer Stress hat, darf schon mal ausrasten – wenn er Polizist ist.

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