Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

E-Mail und Telefon gelten

Maklervertrag

Über ein Immobilienportal bot ein Maklerbüro eine Doppelhaushälfte an. Der Hauseigentümer S. verwaltete mit einem der Geschäftsführer der Maklerfirma verschiedene Gebäude, die Doppelhaushälfte gehörte nicht dazu. Auf dieses Kaufobjekt wurde Herr B. beim Spaziergang aufmerksam. Er schickte eine E-Mail ans Maklerbüro und bestellte ein Exposé. Es enthielt eine Beschreibung des Objekts, den Preis (350...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/181187.e-mail-und-telefon-gelten.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.