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E-Mail und Telefon gelten
Maklervertrag
Über ein Immobilienportal bot ein Maklerbüro eine Doppelhaushälfte an. Der Hauseigentümer S. verwaltete mit einem der Geschäftsführer der Maklerfirma verschiedene Gebäude, die Doppelhaushälfte gehörte nicht dazu. Auf dieses Kaufobjekt wurde Herr B. beim Spaziergang aufmerksam. Er schickte eine E-Mail ans Maklerbüro und bestellte ein Exposé. Es enthielt eine Beschreibung des Objekts, den Preis (350...
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