Abfindungen nur, wenn darüber Vereinbarungen getroffen sind – Teil 1

Arbeitsverhältnis

Nicht selten stellen Arbeitnehmer, die vom Betrieb gekündigt werden, hohe Erwartungen an eventuelle Abfindungszahlungen. Oft sind sie enttäuscht, nicht nur, dass es sie nicht immer gibt, sondern auch darüber, dass da kein Automatismus vorherrscht. Da es keinen allgemeinen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt, kommt es darauf an, ob konkrete, an bestimmte Voraussetzungen gebundene gesetzliche Regelungen oder Vereinbarungen bestehen, die den Arbeitgeber zu einer Abfindungszahlung verpflichten.

So gibt es tarifvertragliche oder auch betriebliche Vereinbarungen, dass bei betriebsbedingten Kündigungen wegen Verlust des Arbeitsplatzes Abfindungen zu zahlen sind, deren Höhe unterschiedlich ausfällt. Zumeist sind sie von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Höhe des zuletzt gezahlten Arbeitsentgeltes abhängig.

Bekannt ist die Sozialplanabfindung, die zu gewähren ist, wenn Firmenleitung und Betriebsrat im Falle betriebsbedingter Kündigun...


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