Einseitige Vertragsänderung ist nicht zulässig

Indexmiete

Der Vermieter legte mir das Muster eines Mietvertrages vor, das gegenüber meines 2004 abgeschlossenen Vertrages vorsieht, künftig eine so genannte Indexmiete zu zahlen. Was ist das eigentlich und ist das juristisch korrekt?
Martin K., Erfurt

Zunächst einmal: Verträge können und dürfen nicht einseitig verändert werden. »Pacta sunt servanda« – Verträge sind einzuhalten –, heißt der diesbezügliche Grundsatz des bürgerlichen Rechts. Kein Mieter muss sich auf neue Regelungen einlassen, die nicht in seinem Mietvertrag vereinbart worden sind. Eigentlich müsste das dem Vermieter bekannt...


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