Die Kennzeichnungspflicht wird abgeschafft

Diabetiker-Lebensmittel

Speziell für Diabetiker gekennzeichnete Lebensmittel werden bald aus den Regalen der Supermärkte verschwinden. Der Bundesrat stimmte am 24. September 2010 einer Änderung der Diätverordnung zu, mit der die Kennzeichnungspflicht von Produkten für Diabetiker entfällt.

Was schreibt die bisherige Diätverordnung vor?
Diabetiker wurden dazu angehalten, Zucker in der Nahrung streng zu kontrollieren und Broteinheiten abzuzählen, die eine bestimmte Menge an Kohlenhydraten angeben. Darauf basieren auch die Vorgaben in der bisherigen Verordnung. Sie regelt unter anderem die Verwendung bestimmter Zuckeraustauschstoffe wie Fruchtzucker, den Gehalt an Kohlenhydraten in Diät-Bier oder dass Diabetiker-Brot nur einen Brennwert von höchstens 840 Kilojoule pro 100 Gramm haben darf. Die Produkte müssen mit dem Zusatz »zur besonderen Ernährung bei Diabetes mellitus« gekennzeichnet sein.

Was soll geändert werden?
Die Kennzeichnungspflicht entfällt. Auch den ...


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