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Karlsruhe stärkt Rechte von Flüchtlingen

Karlsruhe (epd/ND). Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Flüchtlingen gestärkt. Besteht ein Abschiebeverbot oder sind Flüchtlinge als politisch verfolgt anerkannt, dürfen sie bei einem ausländischen Haftbefehl nicht in Auslieferungshaft genommen werden. Im vorliegenden Fall hatten die deutschen Behörden bei dem kurdischen Beschwerdeführer ein Abschiebeverbot festgestellt und ihm wegen p...

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