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Rechtsfrage

Ordnungsgeld ja, Ordnungshaft nein

Arbeitgeber, die sich nicht an Betriebsvereinbarungen halten, müssen deswegen nicht in den Knast. Das gilt selbst dann, wenn sie ein verhängtes Ordnungsgeld nicht bezahlen, wie am Dienstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied. (Az: 1 ABR 71/09) Bei einem Metallbetrieb in Hessen bestand eine Betriebsvereinbarung über die Erfassung von Arbeitszeit und Überstunden. Der Arbeitgeber nahm ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/181381.rechtsfrage.html

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