Nach dem Umzug weniger Rente

Witwer und Witwen aus Westdeutschland kann ein Wohnortwechsel teuer zu stehen kommen

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Weil der Westberliner Witwer Friedrich Milbradt in den Ostteil der Stadt zog, kürzte man ihm seine Hinterbliebenenrente. Seit sieben Jahren kämpft der Rentner vergeblich gegen diese Kürzung durch die Hintertür.

Vorsicht: Ein Umzug kann zur Rentenkürzung führen! ND-Foto:B. Lange
Vorsicht: Ein Umzug kann zur Rentenkürzung führen! ND-Foto:B. Lange

Der Ärger begann mit einem Umzug. Im Januar 2003 zog der bis dahin im Westberliner Stadtteil Wedding lebende Witwer Friedrich Milbradt in den Osten der Stadt. Zusammen mit seiner Freundin lebt er dort noch heute in einer kleinen Wohnung am Rummelsburger See im Bezirk Lichtenberg. Wie es die Rentenversicherung in diesem Fall verlangt, meldete der Witwer seinen Umzug ordnungsgemäß. Das erwies sich als fatal. »Seitdem muss ich jeden Monat auf rund 30 Euro Rente verzichten«, beschwert sich Milbradt. Im Laufe der letzten sieben Jahre summierten sich die Beträge auf mehr als 2000 Euro. Schuld daran ist eine Besonderheit im deutschen Rentenrecht. Zieht etwa ein westdeutscher Witwer in die neuen Bundesländer, ist bei der Ermittlung des anzurechnenden Einkommens der »aktuelle Rentenwert Ost maßgebend«. So will es das Sozialgesetzbuch VI. Denn bei Hinterbliebenenrenten wird jedes Einkommen – hierzu gehört auch die Altersrente – anger...


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