Chefredakteur wehrt sich gegen Zensur

»Gefangenen Info« geht in Berufung

  • Martin Lejeune
  • Lesedauer: 2 Min.
Am Montag beginnt im Berliner Landgericht die Berufungsverhandlung im Prozess gegen Wolfgang Lettow, Chefredakteur der Zeitschrift »Gefangenen Info« (GI). Er war wegen Verleumdung verurteilt worden. Grund war ein Bericht über den Prozess gegen Faruk Ereren in Düsseldorf. Der Richter hatte sich in einem von GI veröffentlichten Artikel falsch zitiert und damit diffamiert gefühlt.

Die Zeitschrift »Gefangenen Info« hatte regelmäßig über das Verfahren gegen den türkischen Linken Faruk Ereren berichtet, gegen den wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach Paragraf 129b StGB ermittelt wurde. GI richtet sich an Strafgefangene, deren Angehörige und weitere Interessierte und hat eine Auflage von etwa 1000 Exemplaren. Bei dem umstrittenen Artikel handelt es sich um einen Prozessbericht der Roten Hilfe zu der vom Oberlandesgericht Düsseldorf verhängten Beugehaft gegen den türkischstämmigen Linksaktivisten Nuri Eryüksel, der als Zeuge geladen war. Der in der Türkei durch Folter erblindete Eryüksel verweigerte die Aussage, »um sich nicht selber zu belasten«, so GI. Dafür wurde er von Richter Klein zu Beugehaft verurteilt – die einen Monat später vom Bundesgerichtshof als rechtswidrig beurteilt und aufgehoben wurde.

Im Artikel hieß es, der Richter habe angemerkt, für Eryüksel sei die Beugehaft ein wirksames Mittel, um sich zu besinnen, denn er sei ja erblindet. GI wurde in erster Instanz dafür verurteilt, Richter Klein diese Bemerkung unterstellt zu haben. Prozessbesucher und Anwälte können sich allerdings an eine zynische Bemerkung des Richters erinnern und sagten dies auch vor Gericht aus. Daher geht Lettow gegen seine Verurteilung in Berufung. »GI muss wegen dem angeblich falschen Zitat 800 Euro blechen. Da wir kein dickes Finanzpolster haben, ist das für uns eine schwere wirtschaftliche Sanktion, die eine faktische Medienzensur für GI darstellt«, so Lettow gegenüber ND. Seit 2005 hat es 30 Ermittlungsverfahren gegen GI-Redakteure wegen Verleumdung, Staatsverleumdung und Werbung für terroristische Vereinigungen gegeben. Zwei Redakteure wurden bisher rechtskräftig verurteilt.

Nach zahlreichen Razzien und Festnahmen kurdischer und linker Aktivisten müssen sich neben Faruk Ereren derzeit noch drei weitere Türken wegen der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor Gericht verantworten. Nuhran Erdem, Ahmet Istanbullu und Cengiz Oban wird wie Faruk Ereren vorgeworfen, in NRW Spenden für die in der Türkei und der EU verbotene »Türkische Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front« gesammelt zu haben. »Die Bedingungen, unter denen sie in Düsseldorf im Gefängnis sitzen, sind ähnlich denen, denen die RAF ausgesetzt war, es gibt Isolationshaft und Zensur ihrer Post«, sagte jemand aus GI-nahen Kreisen gegenüber ND. »Und Deutsche Gerichte verwenden – nicht nur in Düsseldorf – Aussagen aus Geständnissen, die in der Türkei durch Folter erwirkt wurden.«

Sogar Bundesanwalt Rainer Griesbaum findet es richtig, solche »Früchte vom vergifteten Baum« zu verwerten, wenn damit Rechtsverstöße auf deutschem Boden geahndet werden können. Der Zweck heiligt da wohl die Mittel.

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