Bundesagentur kann Kürzungen kaum erwarten

BA verschickt Bescheide über Streichung des Elterngeldes, obwohl der Bundestag dem Vorhaben noch nicht zugestimmt hat

Derzeit erhalten Eltern im Hartz-IV-Bezug unangenehme Post von der Bundesagentur für Arbeit. In einem Schreiben werden sie über die anstehende Streichung des Elterngeldes informiert. Dabei haben bislang weder Bundestag noch Bundesrat dem Vorhaben zugestimmt. Wie am Freitag zudem bekannt wurde, sollen die Zuverdienstmöglichkeiten für Hartz-IV-Betroffene um maximal 20 Euro pro Monat steigen.

Berlin (ND-Lambeck/Agenturen). Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat es offensichtlich eilig: Bereits seit September verschickt sie Bescheide, die Hartz-IV-beziehende Eltern darauf hinweisen, dass ihr monatliches Elterngeld von 300 Euro ab dem 1. Januar 2011 gestrichen wird – oder wie es im Behördendeutsch heißt: »als sonstiges Einkommen angerechnet wird«. Zwar plant die Bundesregierung tatsächlich die Streichung des Elterngeldes für nicht berufstätige Hartz-IV-Bezieher. Doch bislang hat der Bundestag den dafür notwendigen Gesetzesänderungen noch nicht zugestimmt. Neben der Streichung des Elterngeldes soll auch das Übergangsgeld für Erwerbslose wegfallen, das den tiefen Fall vom Arbeitslosengeld I in Hartz IV etwas abfedert. Zudem soll der Rentenzuschuss für Hartz-IV-Betroffene dem Rotstift zum Opfer fallen.

Das Bundesarbeitsministerium verteidigte am Freitag das Vorgehen der BA: Es handele sich um einen »Vorgriff auf die geplant...


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