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Behörde haftet bei Folgeschaden

Mäharbeiten

Bei Mäharbeiten am Straßenrand müssen die Straßenbaubehörden besonders vorsichtig sein. Werden Steine aufgeschleudert und treffen andere Fahrzeuge, so muss die Behörde den Schaden ersetzen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg. Dabei ist es aber notwendig, dass der Geschädigte nachweisen kann, dass ein Auto durch die Mäharbeiten beschädigt wurde.

Im vorliegenden Streitfall behauptete der Kläger, dass durch einen bei Mäharbeiten an einer Verkehrsinsel hoch geschleuderter Stein sein Fahrzeug beschädigt worden sei. Die beklagte Straßenbehörde verteidigte sich damit, dass sie nicht wisse, ob der eingetretene Schaden in Zusammenhang mit den Mäharbeiten stehe. Weitere Sicherungsvorkehrungen hielt sie weder für wirtschaftlich zumutbar noch für üb...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/181691.behoerde-haftet-bei-folgeschaden.html

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