Hilfe für die Verkehrsunfallopfer

Fahrerflucht

Täglich kommt es auf deutschen Straßen zu Verkehrsunfällen. Im Idealfall besteht für die beteiligten Kraftfahrzeuge eine Kfz-Haftpflichtversicherung, so dass die zivilrechtlichen Folgen des Unfalls wie Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche danach durch die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert werden. Doch welche Rechte und Möglichkeiten hat ein Geschädigter, wenn der Fahrer Unfallflucht begeht?

Zunächst einmal: Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt und eine so genannte Fahrer- oder Unfallflucht begeht, macht sich nach § 142 StGB strafbar. Sollte die durch den Verkehrsunfall geschädigte Person weder Zeugen für den Unfallhergang noch Informationen haben, die den Fahrer selbst oder das am Unfall beteiligte Fahrzeug (Kennzeichen) identifizieren, sieht es mit der Schadensregulierung äußerst schlecht aus. Es besteht die Befürchtung, dass der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen bleibt. Dennoch kann in einem solchen Fall ein Verkehrsunfallopfer seine Ersatzansprüche geltend machen.

Verkehrsopferhilfe nach dem Pflichtversicherungsgesetz

Die Geltendmachung von Ersatzansprüchen im Rahmen der Verkehrsopferhilfe wird in den §§ 12 ff. Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) geregelt und besteht gegenüber dem Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen (kurz: Entschädigungsfonds). Danach kann, wer einen Personen- oder Sachsch...


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