Was gilt als »wohnwerterhöhend«?

Berliner Mietspiegel

Im Berliner Mietspiegel gibt es Erläuterungen für die Spanneneinordnung einer Wohnung mit Merkmalen die den Wohnwert erhöhen oder vermindern. Davon hängt dann die Höhe der Mieterhöhung ab, die mit dem Mietspiegel begründet wird. Hierüber gab es Streit mit dem Vermieter, weil der Mieter mit der Einordnung seiner Wohnung nicht einverstanden war. Nach der Klage des Vermieters, die abgewiesen wurde, gab das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg mit seinem Urteil klare Erläuterungen zu diesem Problem.

Ein »überwiegend gefliestes Badezimmer« ist wohnwerterhöhend. Aber was ist dafür maßgebend? Dazu das Gericht: Ein Badezimmer, das nur bis zu einer Höhe von 1,50 m gefliest ist, erfüllt nicht das wohnwerterhöhende Merkmal »überwiegend gefliest« der Merkmalgruppe »Bad/WC«. Hierfür ist mindestens eine türhohe Verfliesung erforderlich.

Die nächste Frage war, was unter einer »modernen Entlüftung« zu verstehen ist, die natürlich auch den Wohnwert erhöht und mitbestimmend für die Miethöhe ist. Dazu das Gericht: Eine moderne Entlüftung bei einem innen liegenden Bad im Sinne des Mietspiegels ist nicht schon dann gegeben, wenn die Entlüftungsanlage aus dem Jahr 2004 stammt und besonders leise läuft.

Nach Ansicht des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg verfügen modernere Entlüftungsanlagen über Feuchtigkeitssensoren und kontrollieren auf diese Weise automatisch die Be- und Entlüftung, das heißt sie ermitteln selbsttätig, wann die verbrau...


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