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Schulgebühren werden angerechnet

Bundesausbildungsförderung

Bezieht eine Hartz-IV-Empfängerin auch Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, so sind diese auf die Grundsicherung anzurechnen.

Eine junge Frau absolvierte eine dreijährige Ausbildung in einer privaten Berufsfachschule und musste dort monatliche Schulgebühren zahlen. Während dieser Zeit bezog die Frau Grundsicherung nach Hartz IV. Als ihr Antrag auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bewilligt wurde, zog die Sozialbehörde diesen Betrag von den Hartz-IV-Leistungen ab. Die Frau klagte vergeblich vo...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/181713.schulgebuehren-werden-angerechnet.html

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