Kein Geld bei Aufgabe des Wohnsitzes

Arbeitslosengeld I

Hartz-IV-Empfängern droht die Streichung der Sozialleistung, wenn sie ohne Einverständnis der Behörden umziehen. Sie müssen der zuständigen Behörde den Auszug aus ihrer Wohnung mitteilen. Ansonsten verlieren sie ihren Anspruch auf Leistungen.

Das Sozialgericht Frankfurt bestätigte die Entscheidung gegen einen jungen Mann, der seine Mietwohnung in Kassel aufgegeben hatte und zwischenzeitlich bei einem Freund in der nordhessischen Stadt untergeschlüpft war. Später zog er nach Offenbach um. Als Postadresse hatte er die Wohnung seiner Schwester in Schweinfurt verwendet, ohne sie dem Amt mitzuteilen.

Die Behörde forderte von dem heute 27-Jährigen bereits ausgezahlte 580 Euro zurück – den Regelsatz und die Miete für einen Monat – und strich dann die Leistungen kompl...


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