Was Grundstückseigentümer beachten müssen

Herbststürme und Herbstlaub

u Der Herbst ist gekommen, und mit ihm hat sich wieder jede Menge Herbstlaub auf den Straßen und Gehwegen angesammelt. Was müssen nun vor allem Grundstückseigentümer angesichts dieser Gefahrenquellen für die Fußgänger beachten? Dabei birgt nicht nur das Laub auf den Straßen eine Gefahr. Auch herabfallende Dachziegel oder umstürzende Bäume nach einem Herbststurm können gefährlich werden.

Die meisten Gemeinden haben die Pflicht zum Kehren der Bürgersteige auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen. Die Verkehrssicherungspflicht trifft dabei den Eigentümer nicht nur bei Eisbildung und Schneefall, sondern vor jeglichen Gefahrenquellen für Fußgänger.

So kann ein mit Laub bedeckter Gehweg gerade bei Regen sehr rutschig werden. Laub, das von eigenen Bäumen auf den öffentlichen Gehweg gefallen ist, sollte daher auf dem eigenen Grundstück entsorgt werden. Eigentümer können das Laub beispielsweise kompostieren oder als Frostschutz für Gartenpflanzen verwenden, empfiehlt die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Rheinland.

Wenn Mieter das Laubfegen übernehmen

Das Laub von Bäumen im öffentlichen Straßenraum wird in der Regel von der örtlichen Straßenreinigung beseitigt. Dieses Laub müssen die Eigentümer nur zu Haufen zusammenfegen, so dass Straßenrinnen und G...


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