M+S und Schneeflockensymbol bei Bereifung

Was es mit der neuen Winterreifen-Pflicht auf sich hat

Der nächste Winter kommt bestimmt. Doch alle sind schon jetzt aufgeschreckt, die Autofahrer sowieso und die Verkehrsminister der Länder auch. Ausgelöst hat das ein Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg vom 9. Juli 2010 (Az. 2 SsRs 220/09) zur Winterreifen-Pflicht. Das Gericht hatte entschieden, den entsprechenden Bußgeld-Paragrafen aus der Straßenverkehrsordnung zu streichen. Danach müssen Autofahrer, die im Winter mit Sommerreifen unterwegs sind und von der Polizei erwischt werden, Geldstrafen in Höhe von 20 bis 40 Euro zahlen. Hinzu kommt ein Punkt im Flensburger Strafregister.

In Paragraf 2 der StVO heißt es: »Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehört insbesondere eine geeignete Bereifung.« Das Oberlandesgericht hält diese Passage für gesetzeswidrig. Sie verstoße gegen das Bestimmtheitsgebot des Grundgesetzes. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass der Paragraf nicht ausreichend ge...


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