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Kein Verfolgungsinteresse mehr

Kurdische Demonstrantin wegen Zeigens einer Kongra-Gel-Fahne angeklagt

Staatsschützer, die unerkannt Demonstrationen begleiten, haben eine Liste von Farben und Symbolen, die sie als verboten einstufen. Wenn sie beispielsweise eine Fahne entdecken, die auf der oberen Hälfte rot, der unteren Hälfte grün ist und in deren Mittelpunkt eine gelbe Sonne mit »stachelförmigen Strahlen rundum« zu sehen ist, dann ist Gefahr im Verzug. Dann muss eingeschritten werden. So gescheh...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/182307.kein-verfolgungsinteresse-mehr.html

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