Gericht billigt Wegsperren

Einbrecher klagte gegen Sicherungsverwahrung

Straßburg (Agenturen/ND). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Sicherungsverwahrung für einen deutschen Serien-Einbrecher grundsätzlich gebilligt. Deutschland habe damit nicht gegen das Grundrecht auf Freiheit verstoßen, stellten die sieben Richter einer Kleinen Kammer des Straßburger Gerichts in einem am Donnerstag einstimmig verkündeten Urteil fest.

Das Gericht wies damit die Klage eines 65 Jahre alten Mannes ab, der mehrfach in Filialen einer Lebensmittelkette eingebrochen war und dort Geldschränke geknackt hatte. Der Anwalt des Beschwerdeführers, Ralf Breuer, kündigte an, er werde beim Straßburger Gericht Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann an die Große Kammer verweisen, er muss dies aber nicht tun.

Keine nachträgliche Sicherungsverwahrung

Der Mann, de...


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