Zu wenig für ein menschenwürdiges Leben

Politikwissenschaftler Christoph Butterwegge über niedrige Hartz-IV-Regelsätze und diskriminierende Bildungs-Chipkarten

Am 20. Oktober 2010, genau ein Jahr nach der Anhörung in Karlsruhe, hat die Bundesregierung eine minimale Erhöhung des Eckregelsatzes für alleinstehende Erwachsene um fünf Euro pro Monat beschlossen. Das war kaum mehr als der berühmte Tropfen auf den heißen Stein und wurde von zahlreichen Betroffenen als Verhöhnung der Hartz-IV-Bezieher empfunden. Auch mit 364 Euro kann man in unserer Wohlstands- und Konsumgesellschaft keinesfalls menschenwürdig leben, sich weder gesund ernähren noch sich gut kleiden und erst recht nicht am gesellschaftlichen Leben teilhaben.

Die zentrale Forderung des Bundesverfassungsgerichts, den Hartz-IV-Beziehern ein »menschenwürdiges Existenzminimum« zu gewähren, wurde ignoriert. Wieder entspringt die Entscheidung reiner Willkür, hat aber mit der Lebenswirklichkeit der Armen nicht das Geringste zu tun. So streicht man den Langzeitarbeitslosen nicht bloß die Aufwendungen für Haustiere, Schnittblumen sowie Benzin u...


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