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Auch für Spätbucher

Rabatte

Ein Reiseveranstalter darf einen Frühbucherrabatt auch dann noch gewähren, wenn die Frist für den Rabatt schon lange abgelaufen ist. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm mit einem am 3. Oktober 2010 veröffentlichten Urteil entschieden. Wenn ein zeitlich befristeter Preisvorteil verlängert werde, müsse dies nicht unbedingt irreführende Werbung sein. Es könnten sich auch die Marktbedingungen ver...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/182739.auch-fuer-spaetbucher.html

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