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Keine Gesetzesnorm für Haftung des Wirts

Leserfragen zur Garderobenhaftung

Mir wurde in einer Gaststätte die Jacke von der Garderobe gestohlen. Als ich den Verlust meldete, wurde ich auf das Schild »Für Garderobe wird nicht gehaftet« verwiesen. Das Problem gilt auch bei Arztbesuchen und Behördengängen. Wie ist die Rechtslage? Ute N., Berlin Wilhelm H., Magdeburg Eine spezialgesetzliche Norm, die die Haftung des Wirts einer Gaststätte für abhanden gekommene Garderobe rege...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/182747.keine-gesetzesnorm-fuer-haftung-des-wirts.html

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