Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Ausbildungskosten besser von der Steuer absetzbar

Bundesfinanzministerium

Studenten und Auszubildende können jetzt öfter Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Das ergibt sich aus einem aktuellen Erlass des Bundesfinanzministeriums.

Darauf weist die Kanzlei Ebner, Stolz, Mönning und Bachem in Hannover hin. Der Aufwand für die erstmalige Berufsausbildung sowie das Erststudium lassen sich aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe grundsätzlich nur als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer absetzen. Das ist in vielen Fällen jedoch ungünstig, weil es eine Höchstgrenze von 4000 Euro gibt und nicht ausgeschöpfte Beträge nicht in die Zuk...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/182749.ausbildungskosten-besser-von-der-steuer-absetzbar.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.