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Muss man zustimmen?

Leserfrage zur Mieterhöhung

Unser Vermieter verlangt die Zustimmung zu einer saftigen Mieterhöhung, obwohl die Wohnung seit 1963 keine wesentlichen Veränderungen erfahren hat. Also Mieterhöhung ohne jede Gegenleistung. Sollten wir nicht zustimmen, wird uns eine Klage vor Gericht angedroht. Wie kann man sich dagegen wehren? Rolf B., Sangerhausen Wenn der Vermieter sich an die gesetzlichen Regelungen des BGB hält, gibt es kein...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/182759.muss-man-zustimmen.html

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