Wer entschädigt Opfer in Kambodscha?

Interview mit Silke Studzinsky, Nebenklägervertreterin beim Tribunal in Phnom Penh

Rechtsanwältin Silke Studzinsky vertrat im ersten Prozess des Kambodscha-Tribunals gegen Hauptverantwortliche des Pol-Pot-Regimes (1975-79) eine Gruppe von Opferangehörigen, die als Nebenkläger zugelassen waren. Das von der UNO unterstützte Tribunal verurteilte den ehemaligen Chef des Foltergefängnisses S-21 (Tuol Sleng), Kaing Guek Eav alias Duch, im Juli zu 30 Jahren Haft. Alle Gerichtsparteien haben angekündigt, Berufung dagegen einzulegen: Angesichts der Schwere der Verbrechen Duchs fanden Ankläger und Nebenkläger die Strafe nicht ausreichend. Die Opferangehörigen waren zudem enttäuscht darüber, dass ihre Entschädigungsforderungen zurückgewiesen wurden. Dazu befragte Robert Luchs für ND die Berliner Juristin.

ND: Was bedeutet die Zurückweisung aller Entschädigungsforderungen durch das Kambodscha-Tribunal in Phnom Penh für Ihre Mandanten?
Studzinsky: Das Gericht hat anderthalb Anträgen stattgegeben: Die Namen der Nebenkläger und ihrer umgekommenen Angehörigen werden in das Urteil aufgenommen und die Entschuldigungen des Angeklagten, die er während des Verfahrens gegenüber den Opfern und ihren Familien abgegeben hat, werden zusammengestellt und zwei Wochen nachdem das Urteil Rechtskraft erlangt hat auf der Homepage des Gerichts veröffentlicht. Allerdings hatte die Kammer den Antrag zurückgewiesen, die Kommentare der Nebenkläger zu diesen Entschuldigungen ebenfalls zusammenzustellen.

Die Veröffentlichung der Entschuldigungen des Angeklagten ist allein für sich genommen wertlos für die Opfer und bringt ihnen keinerlei Genugtuung, nachdem der Angeklagte am letzten Verhandlungstag Freispruch beantragt und damit jegliche strafrechtliche Verantwort...



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