Können Faustschläge angemessen sein?

Anna Luczak über ein fragwürdiges Urteil des Amtsgerichtes Rostock

Dr. Anna Luczak arbeitet als Rechtsanwältin in Berlin und ist auf Fälle von Polizeigewalt spezialisiert. Für bundesweites Aufsehen sorgte der Fall eines ihrer Mandanten, der während einer Personenkontrolle am Rande des G8-Gipfels bei Rostock von einem Polizisten niedergeschlagen worden war. Das Amtsgericht Rostock sprach den Polizisten vor Kurzem frei. ND-
Dr. Anna Luczak arbeitet als Rechtsanwältin in Berlin und ist auf Fälle von Polizeigewalt spezialisiert. Für bundesweites Aufsehen sorgte der Fall eines ihrer Mandanten, der während einer Personenkontrolle am Rande des G8-Gipfels bei Rostock von einem Polizisten niedergeschlagen worden war. Das Amtsgericht Rostock sprach den Polizisten vor Kurzem frei. ND-

ND: Sind Faustschläge gegen den Kopf eines am Boden liegenden Menschen ein angemessenes polizeiliches Mittel?
Luczak: Aus meiner Sicht nicht. Aber das Amtsgericht Rostock war in seinem Urteil vom 21. Oktober anderer Meinung. Der Polizist, der meinem Mandanten Schläge zufügte, wurde strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen.

Hatte der Beamte geleugnet, Ihren Mandanten geschlagen zu haben?
Nein. Er gab die Faustschläge gegen meinen am Boden liegenden Mandanten ganz offen zu.

Mit welcher Begründung ließ das Gericht den Polizisten davonkommen?
Grundsätzlich ist die Anwendung unmittelbaren Zwangs durch Polizeibeamte erlaubt. Und unmittelbarer Zwang kann auch körperliche Gewalt sein. Nur das Prinzip, das dahintersteht, ist das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.

Die Vorgänge ereigneten sich aber nicht auf einer Demonstration, sondern bei einer Fahrzeugkontrolle. Sind da Faustschläge nicht generell unverhältnismäßig?
Diese Frage hat die Ric...




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