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Fiskus hilft bei Umzug aus beruflichen Gründen

Werbungskosten

Möchten Angestellte durch einen Umzug auf Dauer kostengünstiger ins Büro pendeln, oder verlangt der Chef die Nähe zum Arbeitsplatz, lassen sich sämtliche umzugsbedingte Aufwendungen als Werbungskosten absetzen. Das gelingt ohne nähere Nachweise über Pauschalen.

Die Kanzlei Ebner/Stolz/Mönning/Bachem aus Stuttgart weist darauf hin, dass die verschiedenen Pauschbeträge durch ein aktuelles Schreiben vom Bundesfinanzministerium rückwirkend ab Neujahr 2010 angehoben werden. Ein berufsbedingter Umzug liegt vor, wenn sich die Fahrzeit zur Arbeit durch den Wohnungswechsel um wenigstens eine Stunde verkürzt. Da Hin- und Rückfahrt getrennt zählen, reicht pro Strec...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/183251.fiskus-hilft-bei-umzug-aus-beruflichen-gruenden.html

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