Mieter und Gewerbe unter einem Dach

Betriebskostenabrechnung

In der vorigen Ausgabe des Ratgebers ging es auf Seite 3 um eine kurze Antwort auf die Frage, ob Wohnungsmieter eines Hauses, in dem sich auch Gewerbemieter befinden, verlangen können, dass die Betriebskosten von Wohnungen und Gewerbe getrennt abgerechnet werden müssen. Hierzu ausführlicher ein Urteil aus der Rechtsprechung in Berlin:

In einem Wohnhaus befinden sich außer den Wohnungen eine Pizzeria, ein Blumengeschäft und ein Lebensmittelladen. Mieter hielten die Betriebskostenabrechnungen wegen der im Hause befindlichen Gewerbebetriebe für unwirksam, weil der Vermieter die verbrauchsabhängigen Kosten für die Gewerbebetriebe nicht vorweg herausgerechnet hatte. Immerhin verursachten die drei Läden mehr Müll als Wohnungsmieter und sie verbrauchten auch wesentlich mehr Wasser. Das sah der Vermieter nicht ein, der Streit kam vor das Gericht.

Der Amtsrichter gab den Mietern jedoch Recht. Er wies in seiner Urteilsbegründung darauf hin, dass die Mieter die Betriebskostenabrechnungen hinsichtlich der Kosten für Müllabfuhr sowie Be- und Entwässerung zu Recht beanstandet hatten. Vermieter seien allerdings nicht generell verpflichtet, verbrauchsabhängige Kosten der von ihnen vermieteten Gewerberäume vorweg heraus zu rechnen. Eine solche Verpflichtung zu...


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