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Unterlegener der Bessere?

Bewerbung

Nach der Besetzung einer öffentlichen Stelle kann ein unterlegener Mitbewerber keine Neuausschreibung verlangen. Zwar hat jeder Deutsche laut Grundgesetz bei gleicher Eignung den gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt. Dieser Anspruch bestehe allerdings nur so lange, wie die Stelle noch nicht besetzt ist, stellte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt klar (Az. 9 AZR 554/09). Der Arbeitgeber sei ni...

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