G8-Protestierer verlangt Schadenersatz

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Rostock (dpa). Ein G8-Demonstrant aus Potsdam, der durch den Strahl eines Wasserwerfers beim Gipfel 2007 in Heiligendamm sein linkes Augenlicht verlor, verlangt 30 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld vom Land Mecklenburg-Vorpommern. Heute beginnt das Zivilverfahren vor dem Rostocker Landgericht. Das Gericht will zunächst eine gütliche Einigung anstreben.

Der inzwischen 39-jährige Potsdamer könne seit dem Vorfall am 7. Juni 2007, als der Strahl das Auge traf, seinen Beruf als Rettungssanitäter nicht mehr ausüben, erklärte sein Rechtsanwalt Steffen Sauer am Montag. Immer wieder kommt es zu schweren Verletzungen beim Einsatz von Wasserwerfern. So wurde bei den Demonstrationen gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 Ende September ein Mann durch einen Wasserwerferstrahl so schwer verletzt, dass er auf einem Auge erblindete.

Anwalt Sauer wirft der Polizei vor, mit ihren Wasserwerfern ohne Vorwarnung auf die Köpfe auch friedlicher Demonstranten gezielt zu haben. »Nach unseren Recherchen ist davon auszugehen, dass der unvermittelte Wasserwerferbeschuss mit kurzen Wasserstößen zum Kopf einzelner Personen zur Strategie der Polizei beim Geschehen rund um Heiligendamm gehörte«, erklärte er. »Die Polizei stellt dies anders dar, weigert sich allerdings, die polizeilichen Videoaufnahmen des Geschehens vorzulegen.«

Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird bei dem Prozess durch die Polizeidirektion Rostock vertreten. Die Polizeidirektion wollte sich vor Eröffnung des Verfahrens nicht zu dem Fall äußern.

Im Juni 2007 tagten in Heiligendamm die Staats- und Regierungschefs der wichtigsten Industrieländer. Tausende Gegner protestierten. Eine Demonstration in der Rostocker Innenstadt am 3. Juni 2007 endete mit schweren Krawallen. Mehr als 300 Menschen wurden allein dabei verletzt. Zum Schutz des G8-Treffens an der Ostsee waren rund 20 000 Polizisten im Einsatz.

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