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Bei Zugverspätung maximal Hälfte zurück

Fahrgastrechte bei der Bahn

Die Zugverspätungen bei der Deutschen Bahn – abgesehen vom »Sonderfall« bei Bahnstreiks wie zuletzt bundesweit im Regionalverkehr (siehe ND-Ratgeber vom 27. Oktober 2010) – und die schon seit langer Zeit anhaltenden Unregelmäßigkeiten im Berliner S-Bahnverkehr sind ein ständiger Zankapfel, ob und in welcher Höhe der betroffene Reisende auf eine finanzielle Entschädigung pochen kann.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/183735.bei-zugverspaetung-maximal-haelfte-zurueck.html

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