Auch Kranker muss zum Jobcenter

Urteil des Bundessozialgerichts zu Hartz IV

Kassel (epd/ND). Hartz-IV-Empfänger müssen sich, auch wenn sie krank sind, beim Jobcenter melden. Andernfalls kann die Behörde ihr Arbeitslosengeld (ALG) II kürzen, urteilte am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Nur wenn der Langzeitarbeitslose so krank ist, dass er das Haus nicht verlassen kann, bestehe ein wichtiger Grund, nicht den ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.