Verklagte G8-Gegner falsches Land?

Verletzter Potsdamer will Geld von Mecklenburg-Vorpommern / Polizisten waren nicht von dort

Rostock (dpa). Das Land Mecklenburg-Vorpommern will sich nicht für den schweren Augenschaden, den ein Potsdamer G8-Demonstrant im Juni 2007 durch einen Wasserwerferstrahl erlitt, haftbar machen lassen. Der heute 39-jährige Kläger Steffen Berger verlor während des Protestes in Heiligendamm sein linkes Augenlicht. Er fordert vor dem Rostocker Landgericht 30 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld. Berger kann nach Angaben seines Anwalts seit dem Vorfall am 7. Juni 2007 seinen Beruf als Rettungssanitäter nicht mehr ausüben.

Zu Beginn des Prozesses am Dienstag wiesen die Richter darauf hin, dass die verantwortlichen Polizisten aus Nordrhein-Westfalen zur Absicherung des Gipfeltreffe...


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