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Nur ein »Grenzzwischenfall«?

Drei DDR-Grenzer stehen wegen Schüssen auf einen 14-jährigen Flüchtling vor Gericht

Mitten in Berlin fielen am Nachmittag des 23. Mai 1962 Dutzende Schüsse. DDR-Grenzer wollten am Spandauer Schifffahrtskanal verhindern, dass ein Flüchtling das westliche Ufer erreicht. Westberliner Polizisten nahmen sie unter Feuer. Der Gefreite Peter Göring wurde tödlich getroffen, ein weiterer Grenzer verwundet. Der flüchtende Wilfried Tews wurde durch sieben Geschosse lebensgefährlich verletzt. Drei ehemalige Grenzer stehen deshalb nun in Berlin vor Gericht, mehr als 40 Jahre später.

Die Staatsanwaltschaft wirft Werner G. und Arno E., beide inzwischen Rentner, sowie dem heute 59-jährigen Günter H., Betonbauer von Beruf, aber arbeitslos, vor, »versucht zu haben, einen Menschen zu töten, ohne Mörder zu sein«. Doch wenn Peter Marhofer, der Vorsitzende Richter der 39. Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin, geladene Zeugen vor ihren Aussagen belehrt, verwendet er nicht den jur...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/18401.nur-ein-grenzzwischenfall.html

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