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Einreise erst nach Prüfung des Kindeswohls

Adoption

Ausländische Kinder können erst dann für eine Adoption nach Deutschland einreisen, wenn unabhängig überprüft worden ist, ob die Adoption dem Wohl des Kindes dient. Ohne ein solches sogenanntes Adoptionsvermittlungsverfahren dürfen die deutschen Botschaften kein Visum ausstellen, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Im Streitfall will eine Deutsche marokkanischer Herkunft einen inzwischen 12-jährigen Jungen aus einem Waisenhaus in Casablanca adoptieren. Die Frau hat den Jungen bereits mehrfach besucht und von einem marokkanischen Gericht die Erlaubnis bekommen, ihn in Pflegschaft zu nehmen. Eine Adoption ist nach marokkanischem Recht nicht möglich. Für ein Adoptionsverfahren in Deutschland verweigerte die deu...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/184277.einreise-erst-nach-pruefung-des-kindeswohls.html

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