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Brennende Laubhaufen verpesten die Luft

Umwelt – Landesrecht

Städte und Landkreise dürfen selbst bestimmen, wann Laub- und Holzfeuer bei Hobbygärtnern brennen dürfen. Statt die teils verwirrenden Regeln um das Verbrennen von Grünabfällen zu vereinfachen, sind zum Beispiel in Thüringen zahlreiche neue Regelungen entstanden. Insgesamt ist zu bedenken: Abfallbeseitigung in Gärten ist Landes- und Kommunalrecht.

In Thüringen haben die Landkreise seit August diesen Jahres Brennzeiten von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten festgelegt. So darf Grünabfall im Kreis Schmalkalden-Meiningen jährlich nur noch an sechs Tagen verbrannt werden – an jeweils drei Tagen im Herbst und im Frühjahr. In den Flammen darf auch nur trockenes Holz landen. Der Kreis Gotha erlaubt die Holz- und Laubfeuer dagegen sechs Mo...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/184285.brennende-laubhaufen-verpesten-die-luft.html

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