Haben die Mieter für die Feuerwehrzufahrt zu zahlen?

Leser fragen – wir antworten

Der Vermieter teilte mit, dass auf Anordnung der Feuerwehr der Stadt für unseren Wohnblock eine zweite Feuerwehrzufahrt angelegt werden müsse. Es handele sich um eine Modernisierungsmaßnahme, deren Kosten zu elf Prozent auf die Mieter umgelegt würden und die nicht wie üblich drei Monate zuvor angekündigt werden müsse. Frage: Ist das wirklich eine Modernisierungsmaßnahme, deren Kosten die Mieter tragen müssen?
Gisela F., Chemnitz

Eine fast gleiche Frage stellte unser Leser Hans S. aus Chemnitz. Er sagte, der Vermieter habe zugesagt, die Umlage zu beenden, wenn die Kosten voll bezahlt worden sind. Dies sollte unbedingt schriftlich festgehalten werden.

Zum Problem: Die Einrichtung einer zweiten Feuerwehrzufahrt ist eine Maßnahme, die der Vermieter »nicht zu vertreten hat«, wie es im BGB heißt, und das ist auch keine Modernisierungsmaßnahme. Nach § 559 BGB kann der Vermieter...


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