Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Zeitliche Befristung für ALG II unzulässig

Hartz IV für Ausländer

In Deutschland lebende EU-Bürger dürfen nicht von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen werden. Eine zeitliche Befristung für den Erhalt des Arbeitslosengeldes II ist nicht erlaubt, entschied der 14. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel am 19. Oktober 2010.

Rechtliche Grundlage für den Hartz-IV-Bezug sei das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA) von 1953, welches für derzeit 18 Staaten verbindlich ist. Danach müssen die Bürger der EFA-Unterzeichnerstaaten – die meisten EU-Mitglieder sowie Norwegen, Island und die Türkei – sozialrechtlich gleichgestellt werden. Sie haben damit die gleichen Ansprüche auf staatliche Fürsorgeleistungen wie Deuts...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/184295.zeitliche-befristung-fuer-alg-ii-unzulaessig.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.