Bewegungsmelder

Verfahren gegen GleisblockiererInnen endete mit Vergleich

(ND). Ein Verfahren gegen sechs Anti-Atom-AktivistInnen wegen einer Gleisblockade im Jahr 2008 endete wenige Tage nach dem diesjährigen Castor-Tramsport mit einem Vergleich. Die AtomkraftgegnerInnen hatten sich vor zwei Jahren direkt hinter der deutsch-französischen Grenze an einen Betonblock gekettet und damit den Atommüll-Transport ins Wendland über zwölf Stunden aufgehalten. Seit dem 6. Oktober standen zwei der Angeketteten wegen Nötigung, sowie vier weitere Personen wegen Beihilfe zur Nötigung vor Gericht. Zwei BlockiererInnen zogen nun ihren Einspruch gegen eine Geldstrafe von 800 Euro zurück. Im Gegenzug stellte das Amtsgericht Kandel (Südpfalz) die Verfahren wegen Beihilfe zur Nötigung ein. »Juristisch gesehen wäre sicher noch einiges herauszuholen gewesen«, erklärte eine der BlockiererInnen. Ähnliche Aktionen hätten mit deutlich geringeren Strafen oder sogar straffrei ge...


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