Unzulässige Klauseln, um Kündigungen zu verhindern

Fitnessstudio

Wieder einmal ging die Verbraucherzentrale Brandenburg erfolgreich gegen unzulässige Klauseln in Fitnessstudioverträgen vor, die Kunden an einer Kündigung aus wichtigem Grund hindern wollten.

Für Frau K. aus Schwedt war der Spaß am Besuch des Fitnessstudios vorbei, als sie durch gesundheitliche Probleme dauerhaft sportuntauglich wurde – erst recht, als ihr Studio trotz Vorlage eines ärztlichen Attests eine Vertragsauflösung verweigerte.

Sabine Fischer-Volk, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, schätzt das als unzulässig ein: »Wenn ein wichtiger Grund wie eine ärztlich bescheinigte Sportuntauglichkeit auf Dauer vorliegt, muss das Fitnessstudio eine außerordentliche Kündigung mit sofort...


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