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Bei einem Umzug nicht vorzeitig kündigen

DSL-Vertrag

DSL-Kunden können wegen eines Umzuges in ein Gebiet ohne Leitungen für das schnelle Internet einen bestehenden Vertrag nicht vorzeitig kündigen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 11. November 2010 entschieden. Ein Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über eine Dienstleistung abschließe, trage grundsätzlich das Risiko dafür, dass er diese nicht mehr nutzen kann, wenn er seine persön...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/184791.bei-einem-umzug-nicht-vorzeitig-kuendigen.html

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