AWO unter Schuldenlast

Löhne der Arbeiterwohlfahrt sind trotz Insolvenzverfahren zunächst gesichert

  • Sarah Liebigt
  • Lesedauer: 3 Min.

Trotz laufendem Insolvenzverfahren soll der Betrieb in den Einrichtungen der Berliner Arbeiterwohlfahrt (AWO) weiter gehen. Die Löhne für die knapp 1000 betroffenen Mitarbeiter seien über das Insolvenzgeld zunächst bis 1. Februar 2011 gesichert, sagte der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus, am Dienstag. Der vom Insolvenzgericht vorläufig eingesetzte Gläubigerausschuss hat am Montag einstimmig die Fortführung der Einrichtungen des AWO-Landesverbandes und seiner Tochtergesellschaften beschlossen.

In der vergangenen Woche hatte die Berliner AWO Insolvenz angemeldet, nachdem die Banken laut Landesgeschäftsführer Hans Wilhelm Pollmann am 8. November die Gespräche abgebrochen hatten. Es sei unverständlich, weshalb die Banken gerade jetzt die Reißleine ziehen, sagte die Betriebsratsvorsitzende Hilde Janßen. Die Vorsitzende teilte die Zuversicht des Rechtsanwaltes nicht. Die Senatsverwaltungen hätten als Kostenträger ihre Zahlungen an die AWO eingestellt, als die Insolvenzanträge bekannt wurden. An die 100 Arbeitsplätze seien jedoch zuwendungsabhängig und damit akut gefährdet, so Janßen. Zudem würden die AWO-Beschäftigten bereits seit vier Jahren auf fünf Prozent ihres Monatsgehalts sowie Weihnachts- und Urlaubsgeld verzichten. Mit der Insolvenz sei dieser Sanierungstarifvertrag aber hinfällig, sagte Janßen. Doch Voigt-Salus machte deutlich, dass eine Sanierung der AWO ohne eine Verlängerung des Lohnverzichts kaum möglich sei.

Die AWO-Spitze will noch in dieser Woche mit dem Senat darüber sprechen, Dienstleistungen der AWO weiterhin zu bezahlen. Der Großteil der angehäuften Schulden von 35 Millionen Euro besteht laut Voigt-Salus aus einem Darlehen aus den 80er Jahren. Anfang der 80er hatte die AWO mit 30 Millionen Euro zwei Gebäude errichtet. Der Bank sei bewusst, dass sie diesen Betrag nicht in voller Höhe zurückbekommt. »Die Bank wird Forderungsverzicht anmelden müssen«, so Anwalt Voigt-Salus.

Pollmann sagte, sein Verband spreche seit 2004 mit der Bank über eine Entlastung und habe bereits das Verwaltungsgebäude und die frühere Schaubühne – das heutige HAU-Theater – am Halleschen Ufer sowie zwei Liegenschaften in Reinickendorf verkauft. Voigt-Salus äußerte sich optimistisch, im Insolvenzverfahren eine Altschuldenregelung finden und die AWO damit sanieren zu können. Geplant ist unter anderem der Verkauf mehrerer Immobilien, die die AWO für ihre Betriebstätigkeit nicht benötigt. Vor Mitte 2011 sei jedoch keine richtungsweisende Entscheidung zu erwarten.


Folgen des Insolvenzverfahrens

Hat das Insolvenzverfahren Auswirkungen auf die Arbeit in AWO-Einrichtungen?
Der Betrieb in den Einrichtungen der AWO läuft weiter wie bisher. »Für Bewohner und Klienten sowie für Mitarbeiter unserer Einrichtungen wird sich nichts ändern«, so Jürgen Brockmeyer, Geschäftsführer der AWO Ida-Wolff-Geriatriezentrum gGmbH und Leiter des Sanierungsteams.

Welche Bereiche/Einrichtungen der AWO sind betroffen, welche nicht?
Der Insolvenzantrag wurde vom AWO Landesverband Berlin e.V. gestellt. Die neun AWO-Kreisverbände in Berlin, die den größten Teil der Einrichtungen und Beratungsstellen betreiben, sind in keinster Weise von der Insolvenz des Landesverbandes betroffen. »Die Kreisverbände sind eigenständige Vereine, die keine finanzielle Verbindung zum Landesverband haben«, so Brockmeyer.

Das gleiche gilt für die AWO pro:mensch gGmbH, die im Bereich Kindertagesstätten, Jugend- und Behindertenhilfe aktiv ist sowie für die gemeinnützige Pflegegesellschaft mbH im ambulanten Pflegebereich. AWO

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