Niederlage für Gentechlobby

Normenkontrollantrag Sachsen-Anhalts zum Gentechnikgesetz in vollem Umfang erfolglos

Gentechnik bleibt in Deutschland nur in engen Grenzen erlaubt. Das entschied gestern das Bundesverfassungsgericht.

In seiner Entscheidung hat das höchste deutsche Gericht alle Vorschriften des Gentechnikgesetzes (GenTG) für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hatte vor allem das Standortregister und Haftungsregelungen moniert.

Zwar greife das Standortregister ins Grundrecht auf »informationelle Selbstbestimmung sowie in die Berufs-, Eigentums-, und Wissenschaftsfreiheit« ein, so Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident und Vorsitzender des ersten Senats. Diese Eingriffe würden jedoch durch »legitime Gemeinwohlziele« hinreichend gerechtfertigt. Bei mutwilligen Zerstörungen von Anbauflächen durch Kritiker der Gentechnik bilde »die Schutzpflicht des Staates«, die im Haftungs-, Polizei- und Strafrecht konkretisiert sei, ein ausreichendes Gegengewicht.

Auch weiterhin müssen Landwirte, die genveränderte Pflanzen anbauen, für die Verunreinigung durch Pollen haften und zahlen...


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