Hartz IV: Keine Übergangsregelungen beim Elterngeld

Berlin (epd). Bei der Streichung des Elterngeldes für Hartz-IV-Empfänger ab Januar 2011 gibt es keine Übergangsregelungen. Das teilte das Bundesfamilienministerium dem epd am Donnerstag auf Anfrage mit. Dies trifft besonders Hartz-IV-Empfänger, die ihre Elterngeld-Ansprüche auf zwei Jahre gestreckt haben und statt 300 Euro im Monat den halben Betrag von 150 Euro erhalten. Ansprüche, die bis in das kommende Jahr hineinreichen, sind danach hinfällig, obwohl den Eltern das Elterngeld nach heutiger Rechtslage zusteht.

Die Betroffenen können ihre Ansprüche nur dann retten, wenn sie die Streckung auf zwei Jahre widerrufen und noch in diesem Jahr das ihnen zustehende Geld ausgezahlt bekommen. Wird ihnen die Summe erst im nächsten Jahr erstattet, verfällt sie, weil das Elterngeld dann auf die Hartz-IV-Leistungen angerechnet und damit faktisch gestrichen wird. »Die Bundesregierung hat keine Spielräume vorgesehen«, erklärte eine Sprecherin des ...


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