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Entscheid im Kopftuchstreit

Ministerium: Kein Verbot an Sachsens Schulen

Dresden (dpa/ND). Mädchen dürfen an sächsischen Schulen grundsätzlich Kopftücher aus religiösen Gründen tragen. Das stellte das Kultusministerium am Donnerstag klar. Das verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht der Religionsfreiheit müsse gewahrt bleiben. Entscheidend sei aber, dass »die Schüler erkennbar sind und aktiv an der Kommunikation teilnehmen können«, hieß es. Das Tragen einer Burka ist...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/184985.entscheid-im-kopftuchstreit.html

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