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Entscheid im Kopftuchstreit
Ministerium: Kein Verbot an Sachsens Schulen
Dresden (dpa/ND). Mädchen dürfen an sächsischen Schulen grundsätzlich Kopftücher aus religiösen Gründen tragen. Das stellte das Kultusministerium am Donnerstag klar. Das verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht der Religionsfreiheit müsse gewahrt bleiben. Entscheidend sei aber, dass »die Schüler erkennbar sind und aktiv an der Kommunikation teilnehmen können«, hieß es. Das Tragen einer Burka ist...
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